Frau durch Hyaluronsäure-Allergie während Nasenkorrektur fast entstellt
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Injizierbare kosmetische Behandlungen sind bequem, schnell und nicht-chirurgisch und erfreuen sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit bei Schönheitssuchenden, wobei die Hyaluronsäure-Nasenkorrektur eines der gefragtesten Verfahren ist. Obwohl Hyaluronsäure ein natürlich vorkommender Bestandteil des menschlichen Körpers ist, kann die Möglichkeit allergischer Reaktionen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Kürzlich unterzog sich Frau Zhang aus Xi'an einer Hyaluronsäure-Nasenkorrektur, erlitt jedoch eine schwere allergische Reaktion, die sie fast entstellte.
Laut Frau Zhang unterzog sie sich im vergangenen Oktober in einer Klinik für ästhetische Medizin sowohl einer Hyaluronsäure-Nasenkorrektur als auch einer Gesichtsverschlankungsbehandlung mit Injektionen. Am Tag nach den Injektionen verspürte sie Beschwerden in der Nase, gefolgt von Juckreiz und einem Ausschlag, der sich von ihrer Nase über ihr Gesicht ausbreitete. In den folgenden Tagen verschlimmerten sich diese Symptome, anstatt abzuklingen.
Die Klinik brachte sie lediglich zur Untersuchung in ein Krankenhaus und schlug ihr vor, sich Injektionen zur Auflösung der Hyaluronsäure verabreichen zu lassen. Sie gab keine Erklärung oder Lösung für die allergische Reaktion im Gesicht oder die Nasensymptome.
In den letzten Monaten hat Frau Zhang ärztliche Hilfe in Anspruch genommen und mehrere Beschwerden eingereicht, doch ihr Zustand hat sich nicht verbessert und die zugrunde liegenden Probleme sind nach wie vor ungelöst.
Auch Monate später hat Frau Zhang noch immer zahlreiche rote Hautausschläge um die Nase herum. In einem diagnostischen Bericht des Krankenhauses heißt es: „In den Nasengängen sind zähflüssige eitrige Sekrete sichtbar, eitrige Sekrete sind auch im Nasenrachenraum vorhanden.“Ein Arzt der Klinik für kosmetische Chirurgie, in der Frau Zhang behandelt wurde, vermutete, dass ihre allergische Reaktion möglicherweise nicht mit der Qualität der Injektion zusammenhängt, sondern eher mit ihrer Veranlagung zu Allergien – ein reiner Zufall, auf den die Klinik keinen Einfluss hat. Daher konnte die Klinik ihren Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten nicht anerkennen.
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