Personen mit hageren Gesichtszügen sollten Botox-Injektionen zur Faltenreduktion vermeiden
 Encyclopedic 
 PRE       NEXT 
Mit zunehmendem Alter zeigt die Haut von Frauen allmählich Zeichen der Hautalterung, sie wird stumpf und verliert an Elastizität. Dies verrät vorzeitig ihr wahres Alter und verursacht bei schönheitsbewussten Menschen erhebliche Belastungen. Glücklicherweise können diese Probleme nun mit injizierbaren Faltenbehandlungen behoben werden. Um ein umfassenderes Verständnis zu vermitteln, werden wir im Folgenden die Kontraindikationen für injizierbare Faltenbehandlungen darlegen. Schönheitsbewusste Menschen sollten dies beachten.
Wer sollte Botox-Injektionen zur Faltenreduktion vermeiden?
1. Personen mit übermäßig dünnen Gesichtern: Personen mit hageren, skelettartigen Gesichtszügen sollten auf Botox-Injektionen verzichten. Ihre Gesichtsmuskeln sind zu dünn, sodass das Mittel leicht in die umliegenden Muskeln diffundieren kann. Dies kann zu einer Lähmung unbeabsichtigter Muskeln führen und die Mimik beeinträchtigen.
2. Personen im fortgeschrittenen Alter: Bei Personen über fünfzig weist die Haut oft eine erhebliche Erschlaffung auf. Botox-Injektionen können in diesem Stadium die Muskelerschlaffung noch verstärken und so paradoxerweise die Zeichen der Hautalterung betonen. Das optimale Alter für eine Faltenbehandlung mit Botox liegt zwischen 30 und 45 Jahren, wobei Personen mit Falten im Frühstadium angesprochen werden.
Die Wirkung der Faltenreduktion mit Botox ist vorübergehend und hält in der Regel drei bis sechs Monate an. Da Botox allmählich im Körper abgebaut wird, lässt auch seine hemmende Wirkung auf die Muskelaktivität nach, sodass die Falten wieder sichtbar werden. Um zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen, sind in der Regel zwei bis drei Wiederholungsinjektionen pro Jahr erforderlich.
 PRE       NEXT 

rvvrgroup.com©2017-2026 All Rights Reserved