Die Zivilluftfahrtbehörde präzisiert die Anforderungen für die Rückerstattung von Freitickets
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Am 3. August gab die Zivilluftfahrtbehörde bekannt, dass Passagiere, die vor 00:00 Uhr am 4. August Inlandsflugtickets für Reisen zwischen dem 4. und 31. August gekauft haben, ab 00:00 Uhr am 4. August bis zum Abflugzeitpunkt eine kostenlose Rückerstattung der Tickets beantragen können. Fluggesellschaften und ihre Verkaufsagenturen dürfen dafür keine Gebühren erheben. Diese Mitteilung gilt nicht für Passagiere, die vor 00:00 Uhr am 4. August eine Rückerstattung beantragt haben. (Reporter Zhou Yuan)
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