Kosmetika in Lebensmittelqualität sind ein völlig falsches Konzept
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In der Vergangenheit haben Hersteller häufig mit Begriffen wie „rein pflanzlich” oder „ganz natürlich” für ihre Produkte geworben, um deren Umweltfreundlichkeit, gesundheitliche Vorteile und Unbedenklichkeit zu betonen. Da solche Angaben nun von den Aufsichtsbehörden ausdrücklich verboten sind, haben einige Firmen begonnen, mit der „Lebensmitteltauglichkeit” ihrer Produkte zu werben, um den Verbrauchern zu suggerieren, dass ein Produkt, das sicher genug ist, um es zu essen, auch unbedenklich ist, wenn es auf die Haut aufgetragen wird. In Wirklichkeit ist das Konzept der „lebensmitteltauglichen Kosmetika” völlig falsch.Gemäß den chinesischen Vorschriften zur Überwachung und Verwaltung von Kosmetika sind Kosmetika chemische Produkte des täglichen Gebrauchs, die durch Einreiben, Aufsprühen oder ähnliche Methoden auf Haut, Haare, Nägel, Lippen und andere Körperoberflächen aufgetragen werden, um diese zu reinigen, zu schützen, zu verschönern oder zu dekorieren. Als chemische Produkte schließen Kosmetika aufgrund ihrer Anwendungsmethoden, Anwendungsbereiche und Wirkmechanismen von Natur aus jede essbare Funktion aus, sodass der Begriff „lebensmitteltauglich” nicht existiert.
Kosmetika und Lebensmittel gehören zu unterschiedlichen Branchen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich Anwendungsort, absorbierten Bestandteilen, Rohstoffanforderungen, Produktspezifikationen, verbotenen/beschränkten Substanzen, regulatorischen Rahmenbedingungen und Prüfnormen. Lebensmitteltaugliche Produkte sind nicht von Natur aus sicherer für die Hautpflege.Nehmen wir als Beispiel Zitrone: Frisch gepresster Zitronensaft ist für den direkten Verzehr unbedenklich, doch wenn man ihn direkt auf das Gesicht aufträgt, wird die Haut dadurch nicht nur nicht heller, sondern es kann zu Juckreiz und Rötungen kommen. Kosmetika, die die Wirkstoffe der Zitrone nutzen, müssen spezielle Extraktionsverfahren anwenden, um die Konzentration und den Reizgrad zu regulieren.
Lebensmittel sind Lebensmittel, Kosmetika sind Kosmetika – beides sollte nicht miteinander verwechselt werden.Aktuelle Normen und Vorschriften legen fest, dass Kosmetika nicht zum Verzehr bestimmt sind; das Konzept der „Kosmetika in Lebensmittelqualität” existiert nicht. In diesem Jahr haben die Marktaufsichtsbehörden in mehreren Regionen entsprechende Verbraucherhinweise herausgegeben. Dennoch konnten die Marketingstrategien rund um Kosmetika in Lebensmittelqualität nicht wirksam eingedämmt werden. Das Verbraucherschutzgesetz schreibt vor, dass Unternehmen den Verbrauchern wahrheitsgemäße und umfassende Informationen über die Qualität, die Leistung, den Verwendungszweck und das Verfallsdatum von Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen müssen und keine falsche oder irreführende Werbung betreiben dürfen.Das Werbegesetz verbietet ausdrücklich Werbung mit falschen oder irreführenden Inhalten, die Verbraucher täuschen oder irreführen. Lebensmitteltaugliche Kosmetika sind ein klassischer Fall von irreführender Werbung. Die zuständigen Behörden dürfen sich nicht darauf beschränken, Verbraucher zu warnen, sondern müssen Unternehmen gesetzlich dazu verpflichten, solche Werbeaktionen einzustellen, die Auswirkungen zu korrigieren und entsprechende Strafen zu verhängen. Langfristig ist es unerlässlich, die Vorschriften weiter zu verfeinern, indem „lebensmitteltauglich” in die Liste der verbotenen Begriffe in der Kosmetikwerbung aufgenommen wird. Dies würde die Marketingpraktiken standardisieren und die legitimen Rechte und Interessen der Verbraucher schützen.
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