Tuberkulosepatientinnen sollten eine Schwangerschaft vermeiden
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Grundsätzlich sollten Frauen, bei denen Tuberkulose diagnostiziert wurde, aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr der Krankheit bis zur vollständigen Heilung auf eine Heirat verzichten. Sollte eine verheiratete Frau an aktiver Tuberkulose erkranken oder sich nach der Heirat damit infizieren, sollte sie bis zur vollständigen Heilung und stabilen Remission wirksame Verhütungsmaßnahmen anwenden, bevor sie eine Schwangerschaft in Betracht zieht.
Sollte eine Frau mit Tuberkulose vor ihrer Genesung schwanger werden oder sich kurz nach der Empfängnis mit Tuberkulose infizieren, ist ein Schwangerschaftsabbruch ratsam. Denn eine Schwangerschaft bei Tuberkulosepatientinnen kann aufgrund von morgendlicher Übelkeit die Nahrungsaufnahme beeinträchtigen und die Genesung behindern. Darüber hinaus kann ein Nährstoffmangel das Wachstum und die Entwicklung des Fötus beeinträchtigen.
Darüber hinaus müssen Tuberkulosepatienten 1–1,5 Jahre lang mit Isoniazid- oder Streptomycin-Injektionen behandelt werden. Die längere Einnahme dieser Medikamente kann zu Fehlbildungen des Fötus oder zu Totgeburten führen. Streptomycin kann beispielsweise zu einer angeborenen Taubheit des Fötus führen. Darüber hinaus sind regelmäßige Röntgenuntersuchungen oder Röntgenaufnahmen erforderlich, um den Verlauf der Tuberkulose zu überwachen, und Röntgenstrahlen können zu Fehlbildungen des Fötus führen.
Angesichts dieser Faktoren sollten Frauen mit aktiver Tuberkulose eine Schwangerschaft vermeiden, um die Gesundheit von Mutter und Fötus zu schützen. Eine Schwangerschaft kann erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die Tuberkulose behandelt, absorbiert und stabilisiert wurde und keine weiteren Medikamente gegen Tuberkulose mehr erforderlich sind. Während der Schwangerschaft sind eine ausgewogene Ernährung und eine frühzeitige Schwangerschaftsvorsorge unerlässlich, um eine sichere Schwangerschaft unter ärztlicher Aufsicht zu gewährleisten und die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen.
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