Was sind die potenziellen Risiken von Injektionen zur Gesichtsverschlankung?
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Für viele schönheitsbewusste Frauen gilt ein zierliches Gesicht als fotogener und attraktiver. Daher entscheiden sich einige für Gesichtsverschlankungsinjektionen, um dies zu erreichen. Der Hauptwirkmechanismus dieser Injektionen liegt in ihrem Wirkstoff Botulinumtoxin, einem starken Neurotoxin. Dies hat zu Bedenken hinsichtlich möglicher Risiken im Zusammenhang mit der Behandlung geführt. Lassen Sie uns nun die potenziellen Gefahren von Gesichtsverschlankungsinjektionen untersuchen.
Mögliche Risiken von Injektionen zur Gesichtsverschlankung
Injektionen zur Gesichtsverschlankung sind eine ideale Methode, um ein schlankeres Gesicht zu erreichen. Solange die Behandlung in einer renommierten Klinik durchgeführt wird, besteht kein Grund zur Sorge hinsichtlich der Risiken. Unter solchen Umständen kann man sich auf die Ergebnisse nach der Behandlung verlassen.
In nicht zugelassenen Einrichtungen oder durch unerfahrene Ärzte kann jedoch eine übermäßige Menge an Botulinumtoxin verabreicht werden, was zu einer Versteifung des Gesichts oder sogar zu einer Vergiftung führen kann.
Kontraindikationen für Injektionen zur Gesichtsverschlankung
1. Personen mit neuromuskulären Erkrankungen wie Myasthenia gravis oder Multipler Sklerose sollten sich keinen Injektionen zur Gesichtsverschlankung unterziehen.
2. Extrem dünne Patienten sind ungeeignete Kandidaten. Ihre unzureichende Muskelmasse kann dazu führen, dass das Toxin in das umliegende Gewebe diffundiert, was das Risiko von Nebenwirkungen erhöht.
3. Obwohl Botulinumtoxin nicht teratogen ist, wird schwangeren oder stillenden Frauen empfohlen, die Behandlung zu vermeiden.
4. Personen mit Allergien gegen Albumin oder Botulinumtoxin oder Personen mit allergischen Reaktionen in der Vorgeschichte sollten sich keiner Gesichtsverschlankungsinjektion unterziehen.
5. Patienten, die derzeit Aminoglykosid-Antibiotika einnehmen, sollten keine Gesichtsverschlankungsinjektionen erhalten.Zu den Aminoglykosiden gehören Streptomycin, Gentamicin, Kanamycin, Amikacin, Tobramycin usw. 6. Personen mit schweren Herz-, Leber-, Nieren- oder Lungenerkrankungen oder Personen mit Bindegewebserkrankungen sollten sich keinen Gesichtsverschlankungsinjektionen unterziehen.
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